Einstellung LSV+ und Nachfolgelösungen

Viele NPO erhalten heute regelmässige Spenden über LSV+, d.h. die spendende Person erteilt der Organisation einmalig die unbefristete Belastungsermächtigung. Danach zieht die Organisation die vereinbarten Beträge wiederkehrend über ihre Bank ein. Dieses Verfahren endet spätestens am 30. September 2028. Damit Dauerspenden auch in Zukunft eingezogen werden können, braucht es rechtzeitig einen anderen Zahlungsweg.

Welche Möglichkeiten gibt es und was ändert sich für eure Organisation und eure Spender:innen? Die folgenden Grafiken und FAQ erklären die wichtigsten Unterschiede. Swissfundraising informiert anbieterneutral und greift dabei die Anliegen der NPO auf.

LSV+ endet. Der Spendeneinzug soll weiterhin funktionieren.

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Ablösung LSV+

LSV+ wird spätestens am 30. September 2028 eingestellt. Danach kann eure Organisation über dieses Verfahren kein Geld mehr einziehen. Einzelne Banken steigen möglicherweise früher aus. Für LSV+/BDD-Einzüge in Euro gilt bereits der 30. August 2027 als letzter möglicher Einlieferungstag. Fragt eure Bank, welche Frist für eure Spenden gilt.

Weiterführend: Einstellung Lastschriftverfahren LSV⁺/BDD

Das bisherige Verfahren passt nur noch teilweise zu den heutigen technischen Standards im Zahlungsverkehr. Deshalb wird es abgelöst. Nutzt eure Organisation bereits LSV+, könnt ihr es bis zum Ende des Angebots eurer Bank weiterführen. Gleichzeitig solltet ihr den Wechsel vorbereiten. Für neue Organisationen vergibt SIX seit Anfang 2026 keine neuen LSV-Identifikationen mehr.

Nein. Das Lastschriftverfahren CH-DD von PostFinance bleibt bestehen. Es funktioniert aber nur für Spender:innen mit einem PostFinance-Konto. Eine Spende von einem Konto bei einer anderen Bank kann damit nicht eingezogen werden. Auch das LSV+ der UBS bleibt bestehen. Um die Einzüge aller Dauerspender:innen mit einem UBS-Konto weiterhin sicherzustellen, braucht eure NPO ein UBS-Konto.

Swissfundraising setzt sich gemeinsam mit NPO und Zewo dafür ein, dass beim Wechsel möglichst keine Dauerspenden verloren gehen. Gefordert wurden mehr Zeit und eine automatische Übernahme bestehender Einzugserlaubnisse. Bisher ist weder eine Fristverlängerung noch eine allgemeine automatische Übernahme zugesichert. Plant deshalb mit dem veröffentlichten Enddatum.

Nachfolgelösungen

Es gibt drei Grundprinzipien.

Bei einer Lastschrift zieht die NPO den vereinbarten Betrag ein. Bei einem Dauerauftrag richtet die spendende Person eine regelmässige Überweisung ein. Bei einer QR-Rechnung oder einer eBill-Anfrage gibt sie die Zahlung frei. Eine eBill-Dauerfreigabe kann wiederkehrende Rechnungen nach festgelegten Regeln automatisch bezahlen. Prüft, welche Wege eure Spender:innen nutzen können. Eine einzige Lösung muss nicht den gesamten Bestand abdecken. Nachfolgelösungen vom LSV+ sind TWINT Direct Debit, eBill Direct Debit, tokenisierte Terminalzahlungen sowie das weiterhin bestehende UBS-Lastschriftverfahren für UBS-Bankkundschaft.

Nicht zwingend. «Migration» bedeutet hier, eine bestehende Einzugserlaubnis in die neue Lösung zu übertragen. Bei eBill Direct Debit entscheidet laut SIX die Bank der spendenden Person, ob dafür eine neue

Zustimmung nötig ist. TWINT stellt eine Übernahme bei vielen Banken in Aussicht. Diese Frage kann noch nicht abschliessend beantwortet werden, es ist zu erwarten, dass Antworten im Verlaufe der nächsten Monate folgen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Migration möglichst einfach und ohne weitere Hürden erfolgen kann.

Verschafft euch jetzt einen Überblick: Wie viele Spenden laufen über LSV+, wie hoch ist ihr Anteil und bei welchen Banken liegen die Konten eurer Spender:innen? So wisst ihr, wer betroffen ist, und könnt später mitreden. Den Zahlungsweg solltet ihr erst wechseln, wenn die Nachfolgelösungen marktreif sind – voraussichtlich Mitte 2027. Bis dahin heisst es: informiert bleiben, zum Beispiel über Swissfundraising. Angestrebt wird, dass bestehende LSV+-Ermächtigungen automatisch in ein neues Verfahren übernommen werden. Dann müsst ihr den Grossteil eurer Spender:innen nicht selbst informieren.


Fünf Schritte für eure NPO

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Es gibt keinen einheitlichen Preis für alle NPO. Vergleicht die Kosten für die Einrichtung, jede Zahlung und den laufenden Betrieb. Rechnet auch Anpassungen an eurer Spendenverwaltung und die Betreuung der Spender:innen ein. Lasst euch eine Auslegeordnung über die verschiedenen Möglichkeiten über eure Bank für euer tatsächliches Spendenvolumen machen. Wichtig: Da mit Ausnahme von eBill Direct Debit die Nachfolgeprodukte noch gar nicht am Markt sind, gibt es auch noch gar keine Preise. Auch hier heisst es abwarten und sich informieren.

Ein Dauerauftrag oder eine QR-Rechnung auf Papier kann eine Möglichkeit sein. Aktuell wird bei den Banken auch die analoge Variante von eBill Direct Debit eingeführt, die sogenannten «Managed Mandates». Damit können Belastungsermächtigungen per Papierformular erteilt werden. E-Banking oder ein Smartphone wird dafür nicht benötigt. Die Einführung erfolgt jedoch bei jeder Bank einzeln. Aufgrund der derzeit noch fehlenden Marktabdeckung dürfte diese Möglichkeit erst ab Mitte 2027 zum Einsatz kommen. Ob und ab wann die Bank der spendenden Person diese Lösung unterstützt, müsst ihr direkt bei der jeweiligen Bank nachfragen.

Weiterführend: eBill Direct Debit: Das digitale Lastschriftverfahren

eBill Direct Debit

Mit eBill Direct Debit erlaubt die spendende Person eurer NPO, vereinbarte Beträge automatisch vom Konto einzuziehen. Diese Erlaubnis heisst «Belastungsermächtigung». Beispiel: Bei einer vereinbarten Monatsspende von CHF 30 muss nicht jede Abbuchung einzeln von den Spender:innen bestätigt werden. Die Lösung ist seit Juni 2025 eingeführt, aber noch nicht bei jeder Bank verfügbar. Wichtig: Eine normale eBill-Rechnung, eine eBill-Spendenanfrage und eBill Direct Debit sind unterschiedliche Funktionen.


eBill ist nicht immer ein Lastschriftverfahren.

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Eure Bank, die Bank der spendenden Person und euer technischer Anbindungspartner müssen eBill Direct Debit unterstützen. Dieser Anbindungspartner heisst bei eBill «Netzwerkpartner»: Er übermittelt eure

Einzugsaufträge an die eBill-Infrastruktur. Eure Spendenverwaltung muss mit diesem Ablauf zusammenarbeiten können. Dass eine Bank gewöhnliche eBill-Rechnungen anbietet, genügt als Bestätigung für Direct Debit nicht.


So funktioniert eBill Direct Debit

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Weiterführend: Rechnungen versenden

Ja, laut SIX steuert eure NPO diese Änderungen in der eigenen Spendenverwaltung. Beispiel: Eine Person möchte künftig CHF 40 statt CHF 30 spenden oder zwei Monate pausieren. Ihr vereinbart die Änderung mit ihr und passt den Einzug in eurem System an. eBill Direct Debit verwaltet die Spendenvereinbarung nicht. Vor einer Wiederaufnahme prüft ihr, ob die Belastungsermächtigung noch besteht.

Über den Anbindungspartner könnt ihr laut SIX den aktuellen Zahlungsstatus abfragen. Den genauen Grund für einen gescheiterten Einzug erfahrt ihr jedoch aus Datenschutzgründen nicht. Aus «nicht bezahlt» lässt sich deshalb nicht automatisch auf eine Kündigung schliessen. Eure NPO entscheidet, ob und wann ein weiterer Versuch erfolgt. Klärt mit dem Softwarepartner, wie diese Rückmeldungen in eurer Spendenverwaltung sichtbar werden.

Ja. Bei eBill Direct Debit für Privatkund:innen kann eine bereits erfolgte Abbuchung innerhalb von 30 Tagen ab der Mitteilung über die Belastung angefochten werden. Dabei sind drei Dinge zu unterscheiden: eine einzelne Zahlung zurückfordern, die Erlaubnis für künftige Einzüge aufheben oder die regelmässige Unterstützung beenden. Haltet diese Vorgänge in eurer Spendenverwaltung getrennt fest und klärt den Wunsch mit der spendenden Person. Bei einem Managed Mandate, also ein eBill Direct Debit, welche analog (über ein Papierformular) bei der Bank initiiert wurde, ist die eBill Belastungsermächtigung nicht in der eBill Umgebung

ersichtlich. Ein Widerspruch muss bei der Bank oder NPO erfolgen, genauso wie die Kündigung. Ein Widerspruch stoppt nur den widersprochenen einzelnen Einzug und das Geld für diesen einen Einzug wird zurückerstattet. Erst eine Stornierung führt zur Aufhebung der eBill Direct Debit Ermächtigung.

Weiterführend: eBill Geschäftskunden FAQ

TWINT Direct Debit

TWINT Direct Debit heisst auf Deutsch «TWINT Direktlastschrift» und ist für 2027 angekündigt. Spender:innen richten dafür einmal eine Einzugserlaubnis in TWINT ein. Danach sollen vereinbarte Zahlungen automatisch abgebucht werden. TWINT nennt ein Widerspruchsrecht innerhalb von 30 Tagen. Insbesondere gemeinnützige Organisationen sollen das Angebot nutzen können. Dies kann vor allem von Vorteil sein bei Spendenaktionen auf der Strasse, denn TWINT wird im Alltag benutzt und deckt 6 Millionen Nutzer:innen in der Schweiz ab. Neue und bestehende Spenderinnen und Spender haben mehrere Möglichkeiten, euch eine Einzugserlaubnis über TWINT zu erteilen. Über TWINT ist die Anmeldung in 2-3 Klicks abgeschlossen, egal welche TWINT App genutzt wird:

1. NPO senden eine QR-Rechnung per Brief oder Email für die einmalige Registration in TWINT

2. Suchfunktion nach NPOs in der TWINT App

3. Mandatstransfer-Service (teilnehmende Banken werden 2027 publiziert)


So soll TWINT Direktlastschrift funktionieren

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Weiterführend: TWINT · Direktlastschrift für Unternehmen

Nein. Ein TWINT-QR-Code für Einzelspenden bedeutet nicht, dass ihr bereits regelmässig Geld einziehen könnt. Für die Direktlastschrift braucht ihr eine separate Anmeldung bei einem Anbindungspartner. TWINT nennt

ihn «Billing Commercial Services Partner». Er richtet mit euch den Zugang ein. Fragt euren Zahlungsdienstleister oder eure Bank, ob und wann diese Funktion anbietet.

Weiterführend: https://www.twint.ch/geschaeftskunden/produkte/rechnungen/twint-direktlastschrift-fuer-wiederkehrende-rechnungen/

Noch ist TWINT Direct Debit nicht verfügbar. Nehmt mit der Hausbank oder dem Zahlungsdienstleister Kontakt auf, denn diese müssen TWINT Direct Debit anbieten. Klären solltet ihr den Starttermin, die Übernahme bestehender LSV+-Erlaubnisse, die Kosten und die Verbindung zur Spendenverwaltung. Lasst euch auch zeigen, wie Änderungen, Pausen, fehlgeschlagene Zahlungen und aufgehobene Erlaubnisse behandelt werden. Die SIX-Auskünfte zu eBill gelten nicht automatisch für TWINT. Prüft deshalb dieselben Anforderungen bei beiden Lösungen.

Ansprechpersonen bei Fragen

  • Swissfundraising hilft bei Anliegen der Fundraising-Branche: info@swissfundraising.org, +41 71 777 20 11.
  • Eure Bank beantwortet Fragen zu Fristen und bestehenden Einzugserlaubnissen.
  • Der Zahlungs- beziehungsweise Anbindungspartner/Netzwerkpartner klärt Funktionen und Preise.
  • Der Softwarepartner hilft bei der Verbindung zur Spendenverwaltung und Buchhaltung.